| Der Grundsatzbeschluss, Stuttgart 21 zu bauen, ist im Stuttgarter Gemeinderat bereits 1995 mit der Rahmenvereinbarung und 2001 mit der Ergänzungsvereinbarung gefallen. Seitdem haben Stadt und Bahn sehr großen Aufwand in die genaue Ausarbeitung der Planung gesteckt und das umfangreiche und komplizierte Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Stadt Stuttgart hat große Teile der freiwerdenden Bahnflächen und auch umliegender Areale gekauft. Würde man Stuttgart 21 jetzt noch abwürgen, wären nicht nur die Kosten hunderttausender Arbeitsstunden sondern auch der Kaufpreis von 459 Mio. Euro für die Grundstücke - die ja dann nicht nutzbar wären - in den Sand gesetzt.
Wenn man ein Bürgerbegehren hätte machen wollen, wäre bei den Grundlagenbeschlüssen in den 90ern der richtige Zeitpunkt gewesen. Zwei Drittel der Gemeinderäte haben Schritt auf Schritt für die Entwicklung und den Bau von Stuttgart 21 gestimmt. Wenn die Bevölkerung andere Entscheidungen des Gemeinderats zu Stuttgart 21 gewünscht hätte, hätte sie in den 10 Jahren längst andere Gemeinderäte wählen können. Dass die Stuttgarter das nicht getan haben, ist eine starke Legitimation - wie auch Prof. Kurt Weidemann in seinem Interview deutlich macht. Das gilt im Übrigen gleichermaßen für den Oberbürgermeister. Rezzo Schlauch, der Kandidat der Grünen bei der Oberbürgermeisterwahl 1996, hat hat mit seiner Ablehnung von Stuttgart 21 Wahlkampf gemacht. Er hat aber keine Mehrheit bekommen, sondern Wolfgang Schuster ist Oberbürgermeister geworden, ein klarer Befürworter von Stuttgart 21.
Die von uns über die letzten Jahre gewählten Mitglieder des Gemeinderates und die Bezirksbeiräte haben es sich nicht leicht gemacht:
* bis Oktober 2007 gab es 95 Gemeinderatsdrucksachen,
* 173 Sitzungen des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse,
* und 212 Bezirksbeiratssitzungen der Innenstadtbezirke,
in denen Stuttgart 21 behandelt wurde.
Die öffentlichen Veranstaltungen, auch die weiteren Sitzungen in den Fraktionen wurden nicht gezählt - sie waren zahlreich. Auch im Landtag haben die gewählten Abgeordneten umfangreich über Stuttgart 21 beraten.
2007 haben 61.000 Stuttgarter und Stuttgarterinnen ein Bürgerbegehren zum Austieg aus Stuttgart 21 unterzeichnet. Dieses wurde vom Gemeindart, dann vom Regierungspräsidium und zuletzt vom Verwaltungsgericht Stuttgart 2009 für nicht zulässig erklärt, insbesondere da die demokratisch gefassten Grundsatzbeschlüsse schon zulange zurückliegen. Es wäre ja auch das komplette Chaos und der wirtschaftliche Ruin, wenn man rechtmäßig getroffene Entscheidungen noch nach so langer Zeit wieder kippen könnte. Langfristiges zukunftsorientiertes Handeln wäre gar nicht möglich. An einem gewissen Punkt müssen demokratische Entscheidungen auch respektiert werden.
Unglücklich für Information und Kommunikation war die lange Hängepartie mit den zähen Verhandlungen bis zur Einigung über die Finanzierung. Sie hat für einige Zeit eine Art Vakuum entstehen lassen, vieles Wichtige und Wissenswerte mag darüber auch in Vergessenheit geraten sein. Es ist aber falsch, wenn man heute den Eindruck erweckt, es sei noch alles offen und rückgängig zu machen, zumal der Bau im Februar 2010 bereits begonnen hat und die Durchführung vertraglich verbindlich vereinbart ist.
Grundsätzlicher Widerstand gegen Stuttgart 21 dient jetzt eher der politischen Profilierung und verhindern eher produktive Auseinandersetzungen mit den vielen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Projekt erfordert.
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 (Abb.: Landeshauptstadt Stuttgart) |